■ Wird den Steuersparstiftungen der Hertie-Erben die Gemeinnützigkeit aberkannt, muss wahrscheinlich das Land Hessen für deren dubioses, eigennütziges Finanzgebaren haften
■ Mehrere Finanzämter erkannten rechtsradikalen Vereinen die Gemeinnützigkeit zu /Verfassungsschutz will zuständige Behörden seit langem unterrichtet haben