Richter vertrauen dem Assad-Regime
ASYL Wer nach Syrien zurückkehrt, habe durch das Assad-Regime grundsätzlich nichts zu befürchten, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Es lehnte ab, einem Syrer den besseren Flüchtlingsstatus zuzusprechen. Er darf deshalb seine Familie nicht nachholen
29.6.2017