Mehr als drei Viertel dieser Flüchtlinge sind Frauen und Kinder. In Westeuropa stellen Frauen ein Drittel der Asylsuchenden. Im Iran zum Beispiel werden sie verfolgt, weil sie Normen übertreten haben, die nur für Frauen gelten. Dennoch erkennt das internationale Recht eine geschlechtsspezifische Verfolgung nicht an. ■ VON MARGIT GOTTSTEIN