Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach akzeptieren.
CDU und SPD haben sich zwar auf ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ verständigt. Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ könnte so aber dennoch sabotiert werden