Die Nervenschäden eines Arbeiters, der ein Lösungsmittel nicht vertrug, gelten als Berufskrankheit. Das haben Sozialgerichte nach acht Jahren zugegeben.
MISSBRAUCH „Beckmann“ versuchte, die Ungeheuerlichkeit des sexuellen Missbrauchs in ein Talkshowformat zu pressen: Das läuft dann schon irritierend glatt ab
Zwei Pakistaner haben erfolgreich in Straßburg geklagt. Deutschland darf Asylbewerber nicht abschieben mit dem Hinweis, sie müssten sich systemkonform verhalten.