Die Queen stellte sich nie in den Vordergrund, sie lebte für die Krone. Von vielen Briten wurde sie dafür verehrt – und hinterlässt nun eine große Lücke.
Bei „berechtigtem Interesse“ kann die Untervermietung einzelner Zimmer einer Wohnung vom Vermieter nicht untersagt werden. Gefragt werden muss er aber trotzdem