G8-PROTESTE Als die Polizei 2001 in Genua Globalisierungskritiker angriff, gerieten auch drei BremerInnen in ihr Visier: Deren Verfahren sind zwar eingestellt, könnten aber jederzeit wieder aufgenommen werden
Formaljuristisch geht das Urteil gegen den Aktivisten Martin M. sicherlich in Ordnung. Nun ist es eine politische Frage, wie mit dem Protest gegen den Wohnungsleerstand umgegangen wird.
Ein Aktivist muss wegen der Besetzung des Hauses Juliusstraße 240 Euro Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwältin verweigerte die Einstellung des Verfahrens.
Der Bremer Peter G. steht wegen Betrugs vor Gericht, weil er seinem Zahnarzt vorgegaukelt haben soll, er könne sich ein neues Gebiss im Wert von 28.000 Euro leisten