Jahrzehnte lang hat der Verfassungsschutz den Bürgerrechtler Rolf Gössner rechtswidrig ausgespäht, urteilt Verwaltungsgericht Köln. Wer ihn denunziert hat, erfährt Gössner nicht.
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Rückendeckung vom Ex-Kampfgenossen: Peter-Jürgen Boock sagt im Prozess gegen Verena Becker aus, sie habe bei der Planung des Buback-Mords nicht als Einpeitscherin gewirkt.
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Nach dem hessischen Vorbild will auch Niedersachsen die Burka aus dem öffentlichen Dienst verbannen. Was kann der Staat verbieten? Die taz beantwortet die wichtigsten Fragen.
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