Das Bundesverfassungsgericht findet den EU-Reformvertrag nicht verfassungsfeindlich, formuliert aber Einschränkungen.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
LINKSPARTEI Das Verfassungsgericht hält die Argumente der Kläger für unbegründet. Nur in Sachen Grundrechte kommt es ihnen entgegen
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
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