Wehrdienstverweigerer und Zivildienstkeistende durften im MBB-Konzern nicht eingestellt werden, angeblich wegen eines „Hinweises“ der Bundesregierung / Dementis aus Bonn / Wird jetzt alles anders? ■ Von Schloesser&Weisfeld
■ Das Bundeskartellamt spricht in seiner Begründung für die Untersagungsverfügung in Sachen Daimler-MBB-Fusion eine überaus deutliche Sprache: Bereits jetzt teilen sich MBB sowie die Daimler-Töchter MTU, Dornier und AEG viele Teilmärkte, insbesondere auf dem Markt für Kriegsgerät / Auch Airbus kein Grund