Die Reform der Geheimdienst-Kontrolle geht dem FDP-Innenexperten Max Stadler nicht weit genug. Er will, dass Parlamentarier über laufende Vorgänge informiert werden - nicht erst im Nachhinein.
Bisher sind die Geheimdienstkontrolleure des Bundestags auf sich allein gestellt. Bald sollen die Abgeordneten einen Profi einsetzen dürfen, der Untersuchungen vornimmt.
Prozess gegen die verbotene Nazi-Kameradschaft "Sturm 34" in Dresden: Vor Gericht steht auch ein 40-Jähriger, der als Informant für den Staatsschutz wirkte.
Die SPD wirft dem Innenministerium vor, von den Libyen-Kontakten einer deutschen Sicherheitsfirma profitiert zu haben - und lenkt so von eigenen Versäumnissen ab.
Thomas de Maizière ist Chef des Kanzleramts und in Berlin für die Geheimdienste zuständig. Bei ihm laufen alle Informationen zusammen. Er liebt es, wenn die Regierung geräuschlos arbeitet. Wenn keiner quatscht. Über viele Geheimnisse darf er selbst seiner Familie nichts erzählen. Wie geht er damit um?
Die Vernehmung Zammars in Syrien war richtig, sagt der Außenminister vor dem BND-Untersuchungsausschuss. Mit CIA-Entführung habe er aber nichts zu tun.
Aussagen der Ex-RAFlerin Verena Becker zum Buback-Mord dürfen von der Bundesanwaltschaft nicht verwendet werden. Innenminister Schäuble gibt die Akten nicht heraus.
Der Verfassungsschutz darf den Vizechef der Linksfraktion Bodo Ramelow nicht mehr überwachen. Kölner Gericht: Kein Grundsatzentscheid über das Beschatten von Linken
Khaled El Masri präsentiert sich im Brandstiftungsprozess als Angeklagter, der sich verfolgt glaubte und deshalb zum Angriff überging. Das Urteil wird Ende der Woche erwartet.
Prostitution, korrumpierte Justizbeamte und Politiker – noch im Frühsommer war die sächsische Korruptionsaffäre in aller Munde. Nachdem die Aufregung abgeklungen ist, verhindert die Regierung mit immer neuen Tricks weitere Aufklärung
Generalbundesanwältin hat die Akten geprüft, hält sich aber mangels „besonderer Bedeutung“ für nicht zuständig. Dabei hatte der sächsische Verfassungsschutz noch Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gesehen