BGH hält neue Verhandlung im Fall Weimar für erforderlich. Nun muß sich Monika Böttcher zum dritten Mal wegen Mordes an ihren Töchtern verantworten ■ Aus Karlsruhe Christian Rath
Monika Böttchers Freispruch vom Vorwurf, ihre Töchter ermordet zu haben, wird erneut vor dem Bundesgerichtshof verhandelt: Neue Indizien liegen nicht vor ■ Aus Karlsruhe Christian Rath