Markus H. soll den Hauptangeklagten Stephan E. zum Mord an Walter Lübcke angestachelt haben. Die Richter halten aber die Hinweise für nicht ausreichend.
Nach dem gescheiterten Gleichstellungsgesetz in Thüringen befasste sich jetzt das Brandenburger Verfassungsgericht mit der dortigen Frauenquote auf Wahllisten. Eine Entscheidung steht aus