Vor 50 Jahren begann das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Arbeit unter Aufsicht eines britischen Hochkommissars. Kontrolle schien notwendig: Das Amt machte mehr durch eigene Affären denn durch Aufklärungsarbeit von sich reden
■ Vor dem Berliner Landgericht wird ein einmaliger Fall verhandelt: Der Tod eines DDR-Grenzpolizisten. Ein damaliger Fluchthelfer soll ihn erschossen haben. Sowohl der mutmaßliche Schütze als auch das Op