■ Frankfurter Oberlandesgericht hält den Abbruch von lebensrettenden Maßnahmen bei Komapatienten unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Geklagt hatte eine Angehörige
■ Frankfurter Oberlandesgericht hält den Abbruch von lebensrettenden Maßnahmen bei Komapatienten unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Geklagt hatte eine Angehörige
■ Frankfurter Oberlandesgericht hält den Abbruch von lebensrettenden Maßnahmen bei Komapatienten unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Geklagt hatte eine Angehörige
■ Frankfurter Oberlandesgericht hält den Abbruch von lebensrettenden Maßnahmen bei Komapatienten unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Geklagt hatte eine Angehörige