Die Ärztekammer will Medizinern künftig die Hilfe beim Suizid von Patienten verbieten. Die Berufsordnung soll verändert werden. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen.
Kranke dürfen sich selbst töten, haben aber keinen Anspruch auf die Dienstleistung eines Arztes: Das meint der Medizinrechtler und Journalist Oliver Tolmein.
Eine Patientenverfügung soll die Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen regeln. Der Bundestag befasst sich nun mit einem Gesetzentwurf, der dies rechtlich absichern soll.
Hauptdarsteller eines Kinospots, in dem es um Sterbende gehen soll, sind Kleinkinder und ein Kabarettist. Da geht es bei den Dreharbeiten zwangsläufig nicht ruhig und besinnlich zu. Soll es nach Auffassung der Kölner Produktionsfirma auch nicht. Ziel ist es, junge Kinogänger anzusprechen und sie dazu zu bringen, sich für die Hospizarbeit zu engagieren
Der Bayreuther Suizidforscher Manfred Wolfersdorf über den Zusammenhang von Risikosport und Selbsttötungen sowie über depressive und narzisstische Politiker
Der Bestatter Sadettin Deniz über islamische Bestattungsriten und einen kleinen Paradigmenwechsel:Allmählich wünschen immer weniger türkische Kunden eine Überführung der Toten in die Türkei