Landgericht hebt Haftbefehl gegen Frauenarzt Theissen auf / Memminger Hexenjagd geht weiter / Berufsverbot bleibt bestehen / Theissen werden jetzt seine Aussagen im Fernsehen vorgeworfen ■ Von Gunhild Schöller
Urteil des Bochumer Arbeitsgerichts: Forderung nach Abschaffung des § 218 durch den Arzt eines katholischen Krankenhauses kann fristlose Kündigung nicht rechtfertigen / Der Fall hatte im Ruhrgebiet eine Kampagne ausgelöst ■ Von Bettina Markmeyer
Auch wenn das Urteil gegen den Memminger Arzt nicht rechtskräftig ist, steht er heute schon vor finanziellem Ruin und ist juristischen Schikanen ausgesetzt ■ Von Gunhild Schöller
Auch gestrige Bundestagsdebatte brachte keine Klarheit über die entsprechenden Gesetzesplanungen der Bundesregierung / FDP will kriminologische Indikation ausnahmslos gelten lassen / Hardliner der Union dominierten aktuelle Stunde im Parlament zum Memminger Urteil ■ Aus Bonn Charlotte Wiedemann
■ Staatsanwalt fordert harte Strafe für Frauenarzt Theissen in den übrigen Anklagepunkten - sonst wird alles wieder aufgerollt / Anklage-Plädoyer am kommenden Freitag
Im Neuwieder Ermittlungsverfahren wegen Kassenbetrugs gegen Patientinnen eingesetzte 218-Fragebogen als „rechtswidrig“ eingestuft / Rechtsanwältin: Aussagen nicht verwertbar ■ Von Fabian Fauch
■ Richter Ott wegen Befangenheit vom Allgäuer Abtreibungsprozeß ausgeschlossen / Als er 1980 gegen den Frauenarzt Theissen ermittelte, begleitete er seine Freundin zum Schwangerschaftsabbruch
Bayerische Justizministerin macht Rückzieher bei beabsichtigter „Förderung der Adoption durch ein staatliches Adoptions- und Freistellungsangebot“ / Schwangerschaftsberatungsstellen kritisierten Vorhaben ■ Aus München Luitgard Koch
Bündnis „Frauen begehren Selbstbestimmung“ sammelte 30.000 Unterschriften gegen den Paragraphen 218 und das geplante Beratungsgesetz / Grüne Frauen im Streit um Abtreibungs-Selbstbezichtigungsaktion ■ Aus Bonn Charlotte Wiedemann
■ Fristlose Kündigung für einen Arzt, der sich öffentlich für die Abschaffung des Paragraphen 218 einsetzt Staatsanwaltschaften in Köln und Bonn ermitteln gegen UnterzeichnerInnen der 'stern'-Unterschriftenliste