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Debatte um Jugendgewalt
Merkel macht den Koch
7.1.2008
Symbolischer Flurschaden
Eine besonders schwere Schuld
Folterandrohung als „Verfahrenshindernis“
chronologie
Auch im Konfliktfall nie rechtens
„Wo es sehr wehtut“
■ Dreizehn Jahre nach dem Mord an ihren Töchtern ist Monika Böttcher im dritten Prozess wieder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wegen Fluchtgefahr wurde sie sofort festgenommen. Böttcher muss wohl noch etwa dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Ihr Anwalt hat bereits eine weitere Revision angekündigt – das wäre die vierte Runde
Lebenslänglich vor Gericht
Rechtsprechung nach dreizehn Jahren der Spekulation