Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsverfahren gegen vier Sprecher der linksradikalen Szene eingestellt. Damit stärkt sie das Vertrauen in die Justiz.
Ein 24-jähriger Pole, der bei den G20-Protesten verhaftet und zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, wehrt sich. Sein Verteidiger verweist auf EU-Recht.
Dass ein einziger Amtsrichter die G20-Fahndung pauschal abgesegnet haben soll, entpuppt sich als Medien-Ente. Die öffentliche Fahndung nach Minderjährigen aber bleibt ein juristisches Problem
Während die Polizei Probleme mit ihrer Beweiserhebung und Aktenführung hat, muss der Angeklagte mit einem belastenden Interview seiner Lebensgefährtin leben.
Bei der Diskussion über das Aufräumen nach G20 gibt es in der Patriotischen Gesellschaft wenig Fragen, ein interessantes Detail zu übergriffigen Polizisten und eine Forderung