Die Bildungsverwaltung setzt ein Urteil zur Teilzeitarbeit nicht um, kritisieren Frauenvertreterinnen. Dadurch würden weibliche Lehrkräfte diskriminiert.
SCHEINSELBSTÄNDIG Eine Dozentin der Volkshochschule Lüneburg verklagt ihren Arbeitgeber nach 15 Jahren freier Mitarbeit auf Festanstellung. Ihre Kurse gibt nun ein anderer