Diskriminierung
Kirche mit Sonderstatus
Das Bundesarbeitsgericht weist die Klage einer Muslimin gegen das Diakonische Werk Hamburg ab: Der Bewerberin habe der verlangte Abschluss gefehlt, daher musste sie auch nicht eingestellt werden. Das eigentliche Thema freilich war ihre religiöse Zugehörigkeit.
19.8.2010