RECHTSPRECHUNG Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands. Doch das staatliche Arbeitsrecht gilt hier nur eingeschränkt. Die Folgen spürte zum Beispiel der Organist Bernhard Schüth, die Kirche duldete seine neue Beziehung nicht
Rückwirkend im Knast: Wegen dieser Praxis war Deutschland Ende 2009 schon einmal in Straßburg verurteilt worden. Die Kläger sollen nun Schadensersatz erhalten.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Die Türkei hat sich mitschuldig gemacht und muss Schmerzensgeld an die Familie des ermordeten Journalisten Dink zahlen.
Der Staat kann gefährliche Straftäter auch nach Verbüßen der Strafe in Gewahrsam nehmen. Voraussetzung dafür soll eine "psychische Störung" des Verwahrten sein.
Die in Libyen zum Tode verurteilten Krankenschwestern sind frei. Jetzt wird um die Lorbeeren dafür gestritten. Und Libyen kann jetzt mit EU-Investitionen rechnen.