Bundesanwaltschaft will Lügendetektoren im Strafprozeß verhindern. Nachdem mehrere Gerichte die Geräte bereits zuließen, entscheidet jetzt der BGH ■ Aus Karlsruhe Christian Rath
■ Auf die Erregung bei der Aussage kommt es an. Gemessen werden Blutdruck, Atmung und Schweißproduktion. Aber auch auf Unschuldige können Fragen zur Tat bedrohlich wirken