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■ Esperanto-Bund fühlt sich von Kohl verunglimpft
■ Bundesverfassungsgericht erteilt Bundesregierung einen Rüffel, bestätigt aber die Rechtmäßigkeit der EG-Fernsehrichtlinie / Einzig die Quotenregelung ist ungültig
■ EU reserviert Hälfte des Programms für eigene Produkte