Noch kann Präsident Lukaschenko von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch machen. Tut er das nicht, dürfte auch sein Schicksal und das des Regimes demnächst besiegelt sein.
Die internationale Verurteilung mag nicht der stärkste politische Hebel sein, aber sie hätte moralisches Gewicht. Ob die EU sich dazu aufraffen kann, ist allerdings zweifelhaft.
Nach der Präsidentschaftswahl sind fünf der neun Gegenkandidaten Lukaschenkos in Haft, wurden teilweise schwer misshandelt. Es ist an der Zeit, dass die EU reagiert.
Die Sanktionen gegen Weißrussland und Usbekistan aufzuhenen ist ein böser Fehler. Unter Karimow und Lukaschenko sind beide keine potentiellen Partner des Westens.