■ Koalition und Bündnisgrüne einigen sich darauf, das Bundesversorgungsgesetz zu ändern: Zusatzrenten von NS-Tätern und ihren Angehörigen sollen künftig gestrichen werden. Nur die SPD will bislang nicht mitmachen
■ Der Kanzler verspricht zwar nicht, die Erhöhung des Beitragssatzes zu verhindern. Aber er will die geplanten 21 Prozent „ändern, mit den Möglichkeiten der Vernunft“
■ Das Präsidium der Sozialdemokraten will lieber einen Gesetzentwurf der Koalition zur Alterversorgung „im normalen parlamentarischen Verfahren“ abwarten
■ Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts: Wer keinen Beruf gelernt hat und verschlissen ist, bekommt trotzdem keine Erwerbsunfähigkeitsrente. Rentenkassen sparen dadurch Milliarden