Urteil II Am Verwaltungsgericht bekommen die Stuttgart-21-Gegner auf ganzer Linie recht. Der Wasserwerfereinsatz war rechtswidrig, die Opfer hoffen auf Schmerzensgeld
Justiz Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt die beiden politischen Führer der ruandischen Miliz FDLR als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung und setzt einen auf freien Fuß
Dietrich Wagner, der durch den S21-Wasserwerfereinsatz fast erblindete, ist über die Einstellung des Prozesses nicht verwundert. Die wirklich Schuldigen müssten vor Gericht.
Zuletzt wurde der S21-Prozess immer interessanter – bis ihn die Richterin einstellte. Nun bleibt die Frage: Wird der ehemalige Polizeipräsident angeklagt?