Bei der Antinazidemo am 13. Februar hat Sachsens Polizei erneut Handydaten abgefragt. Weder zum Zeitraum noch zur Datenmenge gibt die Staatsanwaltschaft Auskunft.
Sächsische Richter kritisieren den Datenschutzbeauftragten im Freistaat, weil er die Funkzellenauswertung in Dresden rügte. Hilfe kommt indes von den Kollegen.
HANDYDATENAFFÄRE In einem vertraulichen Brief des Bundesdatenschutzbeauftragten tauchen Indizien auf, dass auch der Bundesverfassungsschutz Handydaten abgefischt hat
Sachsens Datenschutzbeauftragter rügt in seinem Bericht: Staatsanwaltschaft und Polizei sind bei der Erfassung von Telefondaten weit übers Ziel hinausgeschossen.
Das sächsische Innenministerium sprach bisher von 460 Fällen, in denen die Polizei Namen und Adressen von Handynutzern ermittelte. Nun sind es doch 40.700 Fälle.
Eine Volkszählung? Nein, hunderte. Die Verwaltung der Universität Leipzig fragt Dinge, die sie nichts angehen. Dabei geht es doch nur um die Reisekostenerstattung.
In einer Sondersitzung des Sächsischen Landtags bekräftigt die Regierung ihren Willen, die Korruptionsaffäre aufzuklären. Allerdings orakelt der Innenminister über mögliche Vergeltungsaktionen und Rufmordkampagnen des „perfiden Netzwerks“
In Schleswig-Holstein und Sachsen startet die elektronische Gesundheitskarte als Pilotversuch. Die steckt noch in den Kinderschuhen. Selbst Datenschutzbeauftragte sind – noch – entspannt. Ärzte kritisieren die Karte als teuer und unpraktisch