■ Urteil: Nach ihrer Flucht vor Beschneidung darf eine Frau aus der Elfenbeinküste jetzt in Deutschland bleiben / Bei solchen Eingriffen bestehe „Gefahr für Leib und Leben“
■ Vier Frauen aus der Elfenbeinküste klagen auf Asyl – weil ihnen in der Heimat die Klitoris beschnitten werden soll / Entscheidung in zwei Wochen Tagen erwartet