Wenig Hoffnung für Bernd Rössner
Nach fünfzehn Jahren Haft entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf über das Schicksal des kranken RAF-Gefangenen / Am Dienstag Besuch im Straubinger Knast / Bayerische Justiz und Bundesanwaltschaft gegen „vorzeitige Haftentlassung“ für den „Lebenslänglichen“ ■ Von Gerd Rosenkranz
17.3.1990