Im Memminger §218-Prozeß bekennt sich der angeklagte Arzt zu den illegalen Abtreibungen / Richter und Staatsanwälte kennen sich mit der Rechtslage nicht aus / Statt dessen interessieren sie sich für Orgasmusstörungen und Frigidität ■ Von Gunhild Schöller
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Quelle: taz
Ressort: Inland
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