„Unzulässigen Lärm“ muss kein Mieter ertragen. So sagt es das Gesetz, definiert aber die Belastungsgrenze nicht
... einen Ausgleich hinwirken“, sagt Kopff. jod
ca. 46 Zeilen / 1425 Zeichen
Quelle: taz Nord
Ressort: Spezial
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.