Quotenkiller Menschenrechte
■ 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – doch noch immer oszilliert sie zwischen Rhetorik und Realität. Für die Unterzeichnerstaaten zwar verbindlich, ist sie doch gesetzlich nicht bindend: So verdrängt Infotainment zunehmend die TV-Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen. Und Artikel 19, die Garantie der „Informations- und Meinungsfreiheit“, erweist sich als äußerst dehnungsfähig.
6.6.1998