Richter gegen staatliche Geheimhaltung
Bremer Staatsgerichtshof entscheidet, daß der Senat Akten über die Personalpolitik in der „Schwarzgeld-Klinik“ herausrücken muß / Geheimhaltung der Regierung sei Zweck anstatt Mittel ■ Aus Bremen Dirk Asendorpf
3.3.1989