Das Problem mit Gebeten an Schulen sollte nicht per Gerichtsurteil gelöst werden. Schule sollen auch einen toleranten Umgang vermitteln. Dazu gehört, nicht immer gleich vors Gericht zu ziehen.
Vor genau einem Jahr machte in Deutschland der Begriff der „No-go-Area“ die Runde. Was hat sich seither getan? Moctar Kamara, Mitglied im Vorstand des deutschen Afrika-Rates, zieht Bilanz