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Ruanda-Prozess: Urteil zu lasch

BERLIN taz | Der Bundesgerichtshof hat gestern die Verurteilung des ehemaligen ruandischen Bürgermeisters Onesphore Rwabukombe zu 14 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Völkermord in Ruanda aufgehoben und den Fall an das Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen. Rwabukombe sei aufgrund der Beweislage als Mittäter zu verurteilen, nicht nur als Gehilfe, so die Karlsruher Richter. Damit käme lebenslange Haft infrage. Der Prozess gegen Rwabukombe in Frankfurt, der drei Jahre dauerte und im Februar 2014 endete, war der erste in Deutschland wegen des ruandischen Völkermordes an mehr als 800.000 Tutsi im Jahr 1994 gewesen. D.J.

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