: Im Grenzbereich
PRESS-SCHLAG Weil Alfons Hörmann einen schweren Fehler machte, ist er als DOSB-Chef nicht tragbar
Gerade mal sechs Tage vor der Eröffnung des Kartellrechtsprozesses gegen den DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann am Oberlandesgericht Düsseldorf am 11. Mai hat Hörmann nun in einem öffentlichen Schreiben erklärt, dass er den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts von 2008 in Höhe von 150.000 Euro plus Zinsen zurückgenommen hat. Er sei nun einerseits erleichtert, dass das Verfahren für ihn beendet sei, andererseits gehe ihm die Chance verloren, die damaligen Vorgänge unter seiner Mitwirkung gerichtlich klären zu lassen, was er bedauere.
Ist Hörmann jetzt zu bedauern? Ob er bei seiner schweren Entscheidung auch an die vermeintliche Vorbildrolle als Präsident von nahezu 27 Millionen DOSB-Mitgliedern gedacht hat ? Fakt ist jedenfalls auch, ein solch hohes Bußgeld mussten nicht mal annähernd die Verantwortlichen des DDR-Staatsdopings zahlen. Auch der einstige Radsport-Fachdoper Georg Huber von der Uni Freiburg musste lediglich 9.000 Euro Strafe entrichten.
Bis 2010 war der Allgäuer Hörmann über ein Jahrzehnt lang Vorstandsvorsitzender des Dachziegelherstellers Creaton AG. 2008 war er zusammen mit weiteren Ziegelherstellern vom Bundeskartellamt zu einer Geldbuße von 188 Millionen Euro verdonnert worden. Hörmann persönlich wurde mit einem Bußgeld von 150.000 Euro belegt. Die Kartellwächter hatten „wettbewerbsbeschränkende Absprachen“ festgestellt. Der damalige Marktführer Creaton, der rund 66 Millionen Euro Geldbuße zahlen sollte, erhob Einspruch.
Kurz vor seiner Wahl zum höchsten DOSB-Ehrenamtler im Dezember 2013 hatte Hörmann gegenüber dem Spiegel erklärt, er sei während seiner Zeit bei der Creaton AG an keinen Preisabsprachen beteiligt gewesen. Und der FAZ hatte Hörmann vor seiner Wahl recht kryptisch Folgendes mitgeteilt: „Ich habe seit fünf Jahren vom Verfahren nichts mehr gehört und hoffe auch nichts mehr zu hören […] Ich habe den gut akzeptablen Status, dass wir aus meiner Sicht in jeder Hinsicht schadlos gehalten werden.“ Ähnlich Verschwurbeltes hatte man in der Vergangenheit zur Genüge nicht nur von Fifa- und IOC-Mitgliedern, sondern auch von bayerischen Fußballfunktionären gehört.
Nun erklärte Hörmann: „Ich habe mich wohl im Grenzbereich bewegt und muss einen Fehler eingestehen. In die Sportsprache übersetzt, würde ich sagen, dass ich gegrätscht habe und dann die Gelbe Karte bekam. Ich habe daraus gelernt.“ Der Beschuldigte Hörmann plädiert also für Gelb für seine Ziegel-Grätsche. Dabei wäre ein Platzverweis die angemessene Strafe. Runter vom Feld. Hörmann, der beim DOSB für Integrität und Glaubwürdigkeit stehen will, ist nun nicht mehr tragbar.
THOMAS PURSCHKE
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