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Medienticker

Gaby Köster, 46, Comedy-Star, hat über ihre Anwälte zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erwirkt. Sie hatten gebeten, von der Berichterstattung über ihre Privatsphäre abzusehen. Daran hielt sich Bild unter anderem gestern nicht – da stand eine Köster-Geschichte auf Seite eins. (taz)

Das Unternehmen Mobile 3.0 darf Handy-TV auf Basis des Standards DVB-H betreiben. Die zuständigen Landesmedienanstalten gaben dem Unternehmen, an dem die Verlage Holtzbrinck und Burda beteiligt sind, den Zuschlag. Neben dem Ersten und dem ZDF sollen ab Juni auf mobilen Geräten RTL, Vox, Sat.1, ProSieben, N-24 und n-tv zu sehen sein. Kosten soll das Angebot fünf Euro pro Monat. Bis zu 14 Programme können über DVB-H verbreitet werden. (epd)

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