: Frankfurt vs. Fraport
Die Stadt muss gegen eigene Flughafengesellschaft klagen. Die Grünen lassen CDU formvollendet im Stich
FRANKFURT taz ■ Schwarz-Grün schmerzt – jedenfalls die Schwarzen. Weil sich CDU und Grüne im Frankfurter Stadtparlament „Römer“ in ihrem Koalitionsvertrag im Falle von Abstimmungen zum Flughafenausbau wegen ihrer unüberbrückbaren Gegensätze auf eine Enthaltung verständigt haben, obsiegte dort am Mittwochabend die oppositionelle SPD mit diversen Kleinstparteien im Schlepptau. Wegen der Enthaltung von SPD und Grünen konnte nämlich die parlamentarische Minderheit mit satter Mehrheit ein Veto zurückweisen, das Oberbürgermeisterin und Ausbaubefürworterin Petra Roth (CDU) eingereicht hatte gegen einen früheren Beschluss zur Beschreitung des Klageweges gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Landebahnbau und zur Errichtung eines weiteren Terminals – der mit den gleichen Mehrheiten zustande gekommen war. Der Beschluss ist damit rechtskräftig. Roth und der schwarz-grüne Magistrat müssen ihn ausführen.
Roth versicherte nach der Abstimmung, dass nun der zweitgrößte Anteilseigner an der Flughafenbetreibergesellschaft Fraport AG, nämlich die Stadt Frankfurt, gegen die Pläne der Fraport AG beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Klage erheben müsse. Das sei für Außenstehende kaum nachvollziehbar, so Roth, und zudem wirtschaftlich kontraproduktiv. Die Fraport AG stehe im harten internationalen Wettbewerb und brauche den Ausbau dringend. Nun werde das Vorhaben aber verzögert.
Hintergrund für die Klage sind die 17 Nachtflüge im Planfeststellungsbeschluss. Das im Mediationsverfahren und zunächst auch von der Landesregierung avisierte Nachtflugverbot sei damit null und nichtig geworden – und damit die ganze Baugenehmigung.
Die ausbaufeindlichen Grünen haben sich ganz sicher über das Abstimmungsergebnis gefreut, aber nur klammheimlich. Der ausbauwillige Koalitionspartner sollte nicht über Gebühr provoziert werden. Bei der CDU allerdings fragten sich manche Stadtverordnete, ob der Enthaltungsbeschluss im Koalitionsvertrag nicht doch ein Fehler gewesen sein könnte – oder vielleicht sogar die ganze Koalition.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen auch die Städte Offenbach, Mainz und Rüsselsheim sowie zahlreiche Gemeinden und Landkreise, die mehr Fluglärm als bisher schon befürchten. Und es wird mit Klagen von Airlines gerechnet, die bei der Vergabe der Nachtfluglizenzen leer ausgehen werden. KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT
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