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Schacht Konrad: Klage scheitert

KARLSRUHE rtr/dpa ■ Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsklage gegen den Umbau von Schacht Konrad zum ersten deutschen Atom-Endlager gescheitert. Aus formalen Gründen wies das Bundesverfassungsgericht die Klage der niedersächsischen Stadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab. Eine Stadt könne sich bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben nicht auf Grundrechte berufen, erklärten die Karlsruher Richter. Salzgitter hatte seine Rechte in dem Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau und dem anschließenden Gerichtsverfahren verletzt gesehen. Der Bergwerksstollen soll 2013 als Endlager in Betrieb genommen werden. Auf Dauer sollen hier 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Müll entsorgt werden. „Für Salzgitter ist das kein glücklicher Tag“, sagte Stadtsprecher Norbert Uhde. Nun seien alle rechtlichen Mittel gegen den Bau des Endlagers ausgereizt. „Im Interesse der Bevölkerung und der Zukunft des Wirtschaftsstandortes wollten wir aber alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Einrichtung und den Betrieb des Lagers zu verhindern“, so Uhde. (Az.: 1 BvR 1987/07)

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