LEHRERINNEN BA-WÜ: Kopftuchverbot gilt
Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Ba-Wü bleibt bestehen. Von der Kopfbedeckung gehe eine abstrakte Gefährdung der religiösen Neutralität der Schule und des religiösen Schulfriedens aus, so der VGH Mannheim. Eine Lehrerin verstoße gegen die Dienstpflicht, wenn sie erkennbar aus religiösen Gründen ein Kopftuch trage. (ap)
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