Clement bleibt uneinsichtig.

betr.: „Rhetorische Verbeugung“, taz vom 8. 8. 08

Clements „Entschuldigung“ ist in meinen Ohren wachsweich und sogar hinterfotzig, indem er sich bei den hessischen Genossen für „verletzte Gefühle“ entschuldigte und auf diese Weise indirekt, so wie man’s von ihm kennt, die knallharte und sehr schmerzhafte Konsequenz einer knapp verlorenen Landtagswahl aus dem Blickfeld zu räumen suchte.

Dazu fällt mir ein, dass im Prozess gegen die beiden Münchener U-Bahn-Schläger das Opfer ein offenbar arg reueloses Bedauern der Täter verständlicherweise nicht akzeptierte. Wären diese so arrogant wie Clement gewesen, hätten sie hinzugefügt, die Verletzungen des Opfers hätten „nicht in (ihrer) Absicht“ gelegen, aber in der Sache blieben sie im Recht, schließlich seien sie zuvor beleidigt worden. So betrachtet, hat Clement seine Uneinsichtigkeit nur bestätigt, statt ernsthaft den vom SPD-Vorstand ersehnten Schritt auf die „Brücke“ zu den mildernden Umständen zu setzen. Hoffentlich lässt sich das Bundesschiedsgericht von solchen Spielchen nicht so leicht blenden wie Ralph Bollmann in seinem taz-Kommentar und leider auch einige in der Spitze der Partei. WINFRIED SCHNEIDER, Düsseldorf