WAS MACHT EIGENTLICH ...die BVG?: Die Zunge raus
Endlich wieder eine schockierende Enthüllung aus dem Herzen der tollsten aller Berliner Verkehrsbetriebe, der BVG. „Generell“, verkündete Sprecherin Barbara Mansfield, „haben Kontrolleure nicht das Recht, Fahrgästen die Zunge herauszustrecken“. Toll. Dass das mal gesagt wurde.
Dabei verdanken wir der BVG schon so brisante Meldungen wie „Im Bus bitte vorne einsteigen“ oder „Zweite Ausgänge für U-Bahnhöfe eröffnet“. Die Geschichte hinter der Kontrolleur-Meldung (mit Zunge!) ist eine ganz andere, ein geradezu kafkaeskes Drama voll Behördenwillkür. Der friedlich U-Bahn fahrende Fotograf einer bunten Berliner Zeitung hatte zwar eine korrekt erworbene Fahrkarte „Kurzstrecke“ (1,20 Euro), sie jedoch falsch herum in den Automaten gesteckt. Einem Kontrolleur gefiel das gar nicht, und obwohl der Fotograf anständig bezahlt hatte, wollte der Mann in Blau 40 Euro fürs Schwarzfahren haben. Fotograf genervt, Kontrolleur genervt, Fotograf wird pampig, Kontrolleur macht „Ätsch“, Fotograf knipst ihn (mit Zunge!) und rein damit in die nächste Zeitung.
Gut, dass diese Zustände ein Ende haben und die BVG nun ein für alle Mal das öffentliche „Bäh“ verboten hat. Wo kämen wir auch hin, wenn Kontrolleure einfach so ihre Zunge rausstrecken dürften? Am Ende fangen sie noch an, richtig freche Dinge zu machen, springen, wie es ihnen gefällt, in U-Bahnen und labern mir nichts, dir nichts Leute von der Seite an. Und wollen dann von denen auch noch Geld haben. BHÜ
FOTO: REUTERS
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