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Schill kann doch noch siegen

Im Kleinkrieg zwischen Schill 1 und Schill 2 hat das Original einen erneuten juristischen Sieg errungen. Das Landgericht hat eine Einstweilige Verfügung der ProDM/Schill-Partei bestätigt, nachdem der Partei Rechtsstaatlicher Offensive verboten wird, mit dem Kürzel Schill Wahlkampf zu machen.

Damit ist nach Ansicht von Ronald Schill auch künftig jede Werbung mit dem Kürzel untersagt. Damit sei der „Ungeheuerlichkeit, dass die Partei ihren Gründer ausschließt, aber seinen Namen weiter benutzen will“, ein Riegel vorgeschoben, so der Bundesvorsitzende von ProDM, Bolko Hoffmann. Schill hatte seinen Ex-Getreuen zuvor bereits „Wählertäuschung“ vorgeworfen, weil sie weiterhin versuchten, mit dem Etikett Schill Wählerstimmen zu angeln.

Bereits in der Vorwoche hatte die Nockemann-Partei ihren Vorstoß zurückgezogen, das Kürzel Schill auf den Wahlzetteln als Kurzbezeichnung anzugeben. Vor dem Landeswahlausschuss verzichtete die Partei kleinlaut auf jede Kurzbezeichnung und tritt nun lediglich mit dem Langnamen Partei Rechtsstaatlicher Offensive in Erscheinung. AHA

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