Wasserpreise zu hoch

Oberlandesgericht: Hessische Kartellbehörde darf die Preise des regionalen Wasserversorgers regulieren

FRANKFURT AM MAIN dpa ■ Im Kampf gegen überhöhte Wasserpreise hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Verbrauchern den Rücken gestärkt: Das Gericht sprach am Dienstag bundesweit erstmals einer Landeskartellbehörde das Recht zu, die Wasserpreise der regionalen Versorgungsunternehmen zu kontrollieren. Damit bestätigte das OLG eine Verfügung des hessischen Wirtschaftsministers Alois Rhiel (CDU) gegen das Unternehmen Enwag, das seinen Wasserpreis um knapp 30 Prozent senken soll.

„Wir haben es mit Monopolen zu tun“, erklärte der Richter. Eine Durchleitung von Wassermengen im Auftrag etwaiger Konkurrenten sei nicht möglich. Das Frankfurter Gericht stellte fest, dass die Enwag in ihrem Gebietsmonopol seit Jahren überhöhte Preise verlangt hat. Die Kartellbehörde hatte von dem Unternehmen verlangt, den Preis für einen Kubikmeter Wasser in einem bestimmten Typfall von 2,52 Euro auf 1,66 Euro zu senken. Die Enwag kündigte umgehend Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.