: Wasserpreise zu hoch
Oberlandesgericht: Hessische Kartellbehörde darf die Preise des regionalen Wasserversorgers regulieren
FRANKFURT AM MAIN dpa ■ Im Kampf gegen überhöhte Wasserpreise hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Verbrauchern den Rücken gestärkt: Das Gericht sprach am Dienstag bundesweit erstmals einer Landeskartellbehörde das Recht zu, die Wasserpreise der regionalen Versorgungsunternehmen zu kontrollieren. Damit bestätigte das OLG eine Verfügung des hessischen Wirtschaftsministers Alois Rhiel (CDU) gegen das Unternehmen Enwag, das seinen Wasserpreis um knapp 30 Prozent senken soll.
„Wir haben es mit Monopolen zu tun“, erklärte der Richter. Eine Durchleitung von Wassermengen im Auftrag etwaiger Konkurrenten sei nicht möglich. Das Frankfurter Gericht stellte fest, dass die Enwag in ihrem Gebietsmonopol seit Jahren überhöhte Preise verlangt hat. Die Kartellbehörde hatte von dem Unternehmen verlangt, den Preis für einen Kubikmeter Wasser in einem bestimmten Typfall von 2,52 Euro auf 1,66 Euro zu senken. Die Enwag kündigte umgehend Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen