Katastrophe auf dem Katamaran

„Es fehlte nicht viel, dann wäre es zu einer Katastrophe gekommen“: So lautete das Fazit von Richter Daniel Hunsmann am Montag nach der Verhandlung über den schweren Seeunfall des Hochsee-Katamarans „Polarstern“ am 4. August. Wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilte er den Kapitän zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro. Etliche der 357 Passagiere waren bei der stürmischen Rückfahrt von Helgoland nach Emden verletzt worden, die Versicherung der Reederei zahlte an 38 Opfer Schmerzensgelder und Entschädigungen.

Auf hoher See hatten schwere Wellen so heftig auf den Rumpf geschlagen, dass sich Teile der Innenverkleidung lösten. Nach gut einer Stunde knickte ein Teil der Reling ab. Der Kapitän kehrte jedoch nicht um und drosselte auch nicht das Tempo von 16 bis 18 Knoten. Schließlich zerschmetterte die Reling die große Frontscheibe des Katamarans, Wasser drang ein, Panik brach aus, bei Stürzen und durch herumfliegende Glassplitter wurden Fahrgäste verletzt.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hatte 2,69 Meter hohe Wellen gemeldet. Die Höchstgrenze für den Katamaran lag bei 2,50 Meter Wellenhöhe. Der Schiffsführer entschloss sich dennoch zur Rückfahrt zum Festland – ein fataler Fehler. Zusätzlich zum Gerichtsverfahren steht ihm noch eine Verhandlung vor dem Seeamt bevor. Die könnte mit dem Entzug des Kapitänspatentes enden. TAZ/DPA