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Feuerwehrmann und Beamter

MINDEN dpa ■ Berufsfeuerwehrleute müssen eine Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden in der Woche hinnehmen, mehr ist ihnen jedoch nicht zuzumuten. Das hat das Verwaltungsgericht Minden in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Die Feuerwehrbeamten hatten gegen einen Dienstplan der Stadt Minden geklagt. Sie erzielten einen Teilerfolg: Die durch die Planung entstandene Arbeitszeit von 54 Stunden muss die Stadt nun korrigieren. Die 41-Stunden-Woche, die die meisten NRW-Beamten abzuleisten haben, blieb den Klägern aber verwehrt.

Das Verfahren drehte sich vor allem um Bereitschaftsdienstzeiten. Die Kläger könnten nicht verlangen, wie die Mehrzahl der Beamten nur 41 Stunden zu arbeiten, so die Richter. Denn der Dienstherr könne im Rahmen seines Ermessens Besonderheiten der Feuerwehrarbeit mit einfließen lassen. Dabei sei unter anderem von Bedeutung, dass Feuerwehrbeamte während der Bereitschaftszeiten weniger als zu den übrigen Arbeitszeiten in Anspruch genommen würden.

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