: „Rechte“ der Neuen
Bei der Einreise nach Deutschland gilt für die neuen Beitrittsländer Reisefreizügigkeit, es genügt dazu der Personalausweis.
Bei der Arbeitsaufnahme sind die alten EU-Mitgliedsstaaten gegenüber den Neuen nicht so freizügig: Die Alt-EU-Staaten können den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten zunächst bis Mai 2006 beschränken. Die Frist kann je nach Wirtschaftslage um drei und dann noch um zwei weitere Jahre verlängert werden (2 plus 3 plus 2-Regelung). Nur für Selbständige gestaltet sich die Niederlassung im Revier unbürokratisch. NAW
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