: Wer ist zuständig für eine Bannmeile?
Bußgeldverfahren wegen Antikriegsdemo verzögert sich, weil Ordnungsamt seine Kompetenzen überschritt
BERLIN taz ■ So viel ist klar: Das Wiesbadener Ordungsamt hat ein Bußgeld von 1.250 Euro verhängt – gegen Hans-Gerd Öfinger. Der stellvertretende Ver.di-Bezirksvorsitzende und Mitbegründer des Wiesbadener Antikriegsbündnisses soll am 24. März Schüler mit einem Lautsprecherwagen dazu „angefeuert“ haben, bei einer spontanen Antikriegsdemonstration auch in die Bannmeile um das Landtagsgebäude einzudringen (taz berichtete). Allerdings hat sich nun nach einem elfwöchigen Anhörungsverfahren herausgestellt, dass das Ordnungsamt gar nicht für Bannmeilenverstöße zuständig ist, sondern das hessische Innenministerium.
Öfingers Anwalt sieht einen klaren Fall von Amtspflichtverletzung. Gerhard Strauch erwartet daher von der Zentralen Bußgeldbehörde eine Antwort auf die Frage, ob vor der Einleitung des Verfahrens die Zuständigkeit geprüft wurde. Er vermutet, dass „dem unbequemen Friedensdemonstranten Öfinger mal eins ausgewischt“ werden sollte.
Für Öfinger selbst ist die Überstellung des Verfahrens an das Ministerium „ein feiger Versuch, um das Gesicht nicht ganz zu verlieren“. Denn Öfinger hat die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit beantragt. Nicht ganz chancenlos, wie er glaubt.
Im Innenministerium gibt man sich zugeknöpft. „Das Verfahren geht jetzt seinen gesetzlichen Gang“, erklärte der zuständige Sachbearbeiter gegenüber der taz. Da dieser Mitarbeiter demnächst für drei Wochen in Urlaub geht, ist erst frühestens Mitte August mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen.
Es gibt drei mögliche Varianten, wie das Verfahren enden könnte: Das Innenministerium verhängt ein Bußgeld, stellt das Verfahren ein oder einigt sich mit Öfinger auf ein Verwarnungsgeld. Für Öfinger aber kommt nur eine Einstellung in Frage. Der Grund: „Ich war nicht Leiter der spontanen Versammlung, sondern habe den Schülern lediglich mit Auto und Lautsprecheranlage geholfen.“
BARBARA BOLLWAHN
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